Nach der Bestattung

Über die Fragen der Bestattung hinaus sind zu gegebener Zeit und gegen Vorlage einer Sterbeurkunde oft noch folgende Formalitäten zu beachten bzw. zu erledigen:

folgendes erledigen wir für Sie:

  • Abmeldung bei Krankenkasse, Rententräger, Arbeitgeber (auch JobCenter / Sozialamt)
  • Beantragung der dreimonatigen Rentenvorschußzahlung für anspruchsberechtigte Witwen und
    Witwer beim zuständigen Rententräger
  • besorgen Termin für Beantragung einer Witwen-, Witwer-, Waisen- oder Halbwaisenrente

folgendes müssen die Angehörigen eventuell noch erledigen:

  • Umgehende Information des Arbeitgebers und Beantragung noch zustehender Leistungen
  • Umgehende Information der Lebens-, Privatrenten-, Unfall-, Privatkranken- oder Sach- und Kraftfahrzeugversicherer und Beantragung zustehender Leistungen
  • Information betrieblicher oder gewerkschaftlicher Pensions- oder Sterbekassen sowie bei Tod durch Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft und die Beantragung zustehender Leistungen
  • Abmeldung beim Versorgungsamt sowie Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen und Organisationen
  • Beantragung einer Witwen-, Witwer-, Waisen- oder Halbwaisenrente
  • Beantragung eines Krankenversicherungsschutzes für Witwen, Witwer, Waisen oder Halbwaisen
  • Testament bei Notar oder zuständigem Amtsgericht (richtet sich nach letztem Wohnsitz des Verstorbenen) abgeben bzw. Eröffnung eines hinterlegten Testamentes beantragen
  • Information des Vermieters des Verstorbenen, ggfs. Kündigung des Mietvertrages und Wohnungsauflösung
  • Abmeldungen bei Gas-, Wasser-, Wärmeversorger, Rundfunk und Fernsehen (GEZ), Kabelfernsehanbieter, Telefonanbieter sowie Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements u.ä.
  • Kraftfahrzeugum- oder abmeldung bei der Zulassungsstelle
  • Information der Bank oder Sparkasse