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Nach der Bestattung
Über die Fragen der Bestattung hinaus sind zu gegebener Zeit und gegen Vorlage einer Sterbeurkunde oft noch folgende Formalitäten zu beachten bzw. zu erledigen:
folgendes erledigen wir für Sie:
- Abmeldung bei Krankenkasse, Rententräger, Arbeitgeber (auch JobCenter / Sozialamt)
- Beantragung der dreimonatigen Rentenvorschußzahlung für anspruchsberechtigte Witwen und
Witwer beim zuständigen Rententräger
- besorgen Termin für Beantragung einer Witwen-, Witwer-, Waisen- oder Halbwaisenrente
folgendes müssen die Angehörigen eventuell noch erledigen:
- Umgehende Information des Arbeitgebers und Beantragung noch zustehender Leistungen
- Umgehende Information der Lebens-, Privatrenten-, Unfall-, Privatkranken- oder Sach- und Kraftfahrzeugversicherer und Beantragung zustehender Leistungen
- Information betrieblicher oder gewerkschaftlicher Pensions- oder Sterbekassen sowie bei Tod durch Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft und die Beantragung zustehender Leistungen
- Abmeldung beim Versorgungsamt sowie Mitgliedschaften in Verbänden, Vereinen und Organisationen
- Beantragung einer Witwen-, Witwer-, Waisen- oder Halbwaisenrente
- Beantragung eines Krankenversicherungsschutzes für Witwen, Witwer, Waisen oder Halbwaisen
- Testament bei Notar oder zuständigem Amtsgericht (richtet sich nach letztem Wohnsitz des Verstorbenen) abgeben bzw. Eröffnung eines hinterlegten Testamentes beantragen
- Information des Vermieters des Verstorbenen, ggfs. Kündigung des Mietvertrages und Wohnungsauflösung
- Abmeldungen bei Gas-, Wasser-, Wärmeversorger, Rundfunk und Fernsehen (GEZ), Kabelfernsehanbieter, Telefonanbieter sowie Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements u.ä.
- Kraftfahrzeugum- oder abmeldung bei der Zulassungsstelle
- Information der Bank oder Sparkasse
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