ist, wie der Name schon sagt, ein Grab, das im Belegungsfeld als nächstes an die Reihe kommt. Dieser Platz kann somit nicht ausgesucht werden.
Die Ruhefrist hierfür beträgt 20 Jahre, mit nur einer Belegung pro Grab.
Nach ca. 20 Jahren wird das gesamte Belegungsfeld abgeräumt.
ist, wie auch hier der Name schon aussagt, ein Grab, das man auswählen kann.
Das Kolumbarium ist eine Nische in einer Mauer; auch dies kann ausgesucht werden. Nach Ablauf der Ruhefrist hat man die Möglichkeit die Grab- oder Nischennutzung zu verlängern.
Die Ruhefrist für das Erd-Wahlgrab bei Belegung mit einem Weichholzsarg (z. B. Kiefer) beträgt 20 Jahre, für einen Hartholzsarg (z. B. Eiche) 30 Jahre.
Bei einer Tieferlegung können 2 Erdbestattungen vorgenommen werden. Zusätzlich sind noch bis zu 4 Urnenbestattungen möglich.
Die Ruhefrist für das Urnen-Wahlgrab und das Kolumbarium beträgt 20 Jahre und kann mit bis zu 4 Urnen belegt werden.
Sie können die Grabpflege wie gewohnt selbst übernehmen
oder mit einem Gärtner Ihrer Wahl einen Pflegevertrag über die gesamte Dauer der Ruhefrist vereinbaren
oder die Pflege jährlich an einen Gärtner Ihrer Wahl vergeben
oder ein Grab in einem sogenannten X-Feld aussuchen und einen Pflegevertrag über die gesamte Dauer der Ruhefrist mit der Gärtnergenossenschaft abschließen.
Einen Grabstein können Sie bei uns oder einem Steinmetz Ihrer Wahl bestellen. Wir beraten Sie über die verschiedenen Bestimmungen und Gestaltungsvorschriften auf dem jeweiligen Friedhof.
Diese Abbildungen zeigen Beispiele verschiedener Grabstätten.
Urnengarten, Urnengrabstellen in rundem Format, 1-4 Personen
Urnengemeinschaftsanlage mit Grabplatte (Wiese)
Urnengarten
Erdreihenstelle in Wiese mit Grabplatte (Grüne Wiese)
Erdreihenstellen
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